Schulbegleitung/Teilhabeassistens
Wir begleiten Dich im Unterricht, wenn du Unterstützungsbedarf hast und eine Regel- oder Förderschule besuchst. Wir unterstützen Dich in Deinem Schulalltag bei allen Themen, bei denen Du unsere Hilfe benötigst. Der Lehrauftrag bleibt in der Verantwortung der Schule, aber wir unterstützen in allen Belangen, damit dieser auch umgesetzt werden kann. Auch auf dem Schulweg begleiten wir Dich gerne, solltest du hier Unterstützung benötigen.
Diese Hilfe kannst Du bei Deinem zuständigen Sozialrathaus oder Jugendamt beantragen. Gerne stehen wir bei der Antragstellung an Deiner Seite.
Aufgaben eines Schulbegleiters/Teilhabeassistenten
Förderung der Kommunikation
Integration in die Schul- und Klassengemeinschaft
Integration in Pausenzeiten
Einnahme von Pausenmahlzeiten
Sozialkontakte in Schulen stärken
Förderung des Regelverständnis
Aufbau von Selbstkontrolle
Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen des Lehrers
Abbau von Rückzugs- und Verweigerungstendenzen
Integration in die Schul- und Klassengemeinschaft
Verbesserung des Konfliktlösungsverhaltens
Förderung der Frustrationstoleranz
Begleitungs- und Orientierungshilfen (Schulweg)
Unterstützung und Beaufsichtigung im Unterricht
Teilnahme an Gruppenarbeit
Hilfe bei praktischen Verrichtungen (Sport/Schwimmen)
Förderung des Arbeitsverhaltens
Unterstützung bei der Anwendung von Arbeitsmaterialien
Begleitung auf Klassenfahrten, Ausflügen, Projekttagen
Begleitung in Krisensituationen, die auf den Schulbesuch Einfluss haben
Schulalltag überschaubar und einschätzbar machen
Förderung strukturierter Handlungsweisen
Schulbegleitung erfordert Handlungskompetenzen
Junge Menschen haben ähnliche Bedürfnisse, ob mit oder ohne Behinderung. Sie möchten Gleichaltrige treffen und Freundschaften pflegen, und dies jeden Tag auf dem Schulhof, nach der Schule oder unterwegs auf Klassenfahrten. Jeder junge Mensch sollte die bestmögliche Förderung und Bildung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ob er seh- oder hörbehindert, ob er chronisch erkrankt, entwicklungsverzögert oder geistig behindert ist, ob er Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren und still zu sitzen, ob er die „Zwischentöne“ in der Kommunikation mit anderen Menschen verstehen und nachvollziehen kann oder ob er seine Gefühle nicht steuern kann, sich schnell angegriffen fühlt und aggressiv wird. Er möchten dabei sein und dazugehören.
Der Schulalltag ist für junge Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen oftmals eine große Herausforderung. Es fällt ihnen schwer, dem Unterricht zu folgen oder die geforderten Leistungen zu erbringen. Schulbegleiter geben im Schulalltag die Unterstützung, die ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht ermöglichen soll. Dabei sind Schulbegleiter mit einer großen Vielfalt von Beeinträchtigungen und Belastungen bei ihren Schützlingen konfrontiert. Dies erfordert Wissen über heterogene Störungsbilder und Fingerspitzengefühl für die jeweiligen Handlungen.
Rechtliche Grundlagen
Maßnahmen der Schulbegleitung tragen mittlerweile wesentlich dazu bei, dass der Rechtsanspruch von jungen Menschen gleichberechtigt unterrichtet zu werden, eingelöst werden kann.
Dieser Anspruch ist im Grundgesetz verankert (Art. 3 Abs. 3 S.2 GG) und auch in Sozialgesetzbüchern wie dem SGB IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) oder dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht) als Definitionsmerkmal von Behinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX) bzw. als grundlegende Haltung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und für eine gelingende Entwicklung festgehalten (§ 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII).
Seit März 2009 gilt auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit das darin enthaltene Recht von Menschen mit Behinderungen auf inklusive Bildung (Art. 24 UN-BRK). Art. 24 UN-BRK legt die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung in allgemeinbildenden Schulen fest.