Unsere Eingliederungshilfe ist ein ambulantes Angebot, das Du gemeinsam mit deiner Familie in Anspruch nehmen kannst, wenn Du geistig oder körperlich Beeinträchtigt bist. Wir betreuen Menschen jeden Alters.

Wir unterstützen Dich mit Hilfe Deiner Familie, soweit möglich selbstbestimmt leben zu können und das Recht eines jeden Menschen auf Bildung und persönliche Entwicklung als Grundlage für eine chancengerechte Gesellschaft wahrnehmen zu können. Gerne arbeiten wir auch mit Deinem sozialen Umfeld (z. B. Eltern, Schule, Ämter und Arbeitsplatz) zusammen. Deine Ziele in unserer Zusammenarbeit werden gemeinsam besprochen und richten sich nach Deinem persönlichen Bedarf.

Diese Hilfe kannst Du bei Deinem zuständigen Sozialrathaus oder beim Landeswohlfahrtsverband Hessen beantragen. Bereits für die Antragstellung stehen wir an Deiner Seite.

Aufgaben der Eingliederungshilfe

  • Unterstützung bei der Selbstständigkeit und in der Selbstbestimmung im Alltag

  • Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. Besuche von Veranstaltungen)

  • Unterstützung bei der Festigung und dem Aufbau von sozialen Kontakten (z.B. Freizeitgruppen, Sportgruppen, Besuche von Freunden und Verwandten)

  • Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Orientierung

  • Unterstützung bei der Förderung der Wahrnehmung und den kognitiven und motorischen Fähigkeiten

  • Unterstützung bei Behördengängen und Arztterminen

  • Unterstützung bei Formalitäten, Schriftverkehr und Antragstellung

Eingliederungshilfe erfordert Fingerspitzengefühl

Menschen haben ähnliche Bedürfnisse, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Sie möchten Gleichaltrige treffen und Freundschaften pflegen, und dies sooft und so frei wie möglich. Jeder Mensch sollte die bestmögliche Förderung und Bildung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob er auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ob er seh- oder hörbehindert, ob er chronisch erkrankt, entwicklungsverzögert oder geistig beeinträchtigt ist, ob er Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren und still zu sitzen, ob er die „Zwischentöne“ in der Kommunikation mit anderen Menschen verstehen und nachvollziehen kann oder ob er seine Gefühle nicht steuern kann, sich schnell angegriffen fühlt und aggressiv wird. Er möchten dabei sein und dazugehören.

Der Alltag ist Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen oftmals eine große Herausforderung. Es fällt ihnen schwer dem Alltag zu folgen oder die geforderten Leistungen zu erbringen. Eingliederungshelfer geben im Alltag die Unterstützung, die ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben ermöglichen soll. Dabei sind Eingliederungshelfer mit einer großen Vielfalt von Beeinträchtigungen und Belastungen bei ihren Schützlingen konfrontiert. Dies erfordert Wissen über heterogene Störungsbilder und Fingerspitzengefühl für die jeweiligen Handlungen.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung nach § 125 SGB IX.